Die Wahlordnung der UK-BMVg gemäß § 11 (6) der Satzung bildet die Grundlage zur Durchführung von Wahlen der Unteroffizier-Kameradschaft
gegenüber dem Hauptwahlleiter erklärt hat.
Durch die ordentliche Mitgliederversammlung sind gemäß § 7 und § 13 der Satzung zu wählen:
a) der Vorstand
b) der Ehrenausschuss
c) die Kassenprüfer
Der Hauptwahlleiter lässt in folgender Reihenfolge wählen:
a. Vorsitzender
b. Schatzmeister
c. Schriftführer
d. Vorsitzender Bonn / Berlin u. Vorsitzender Pensionäre und Reservisten
f. den Ehrenausschuss
g. zwei Kassenprüfer.
Eine Nachwahl findet statt, wenn eine Vorstands- / Ehrenausschussfunktion gemäß § 9 (4 + 6) und 10 (2) der Satzung durch ein Mitglied kommissarisch wahrgenommen wird.
Neben dem bereits kommissarisch eingesetzten Mitglied können andere Vorschläge zur Neubesetzung eingebracht werden.
Sofern ein wahlberechtigtes Mitglieder gemäß § 5 (1) der Satzung nach Erhalt der Einladung eine geheime Abstimmung wünscht, muss er dieses spätestens 10 Arbeitstage vor dem Versammlungszeitpunkt schriftlich beim Vorstand eingereicht haben.
Der Vorstand wird einen neuen Zeitpunkt für eine Mitgliederversammlung festlegen und bestellt einen Wahlausschuss und einen Hauptwahlleiter, der vom Ehrenausschuss bestätigt wird. Dieser bereitet die Wahlunterlagen für die Mitglieder vor und versendet diese.
Die Wahlordnung wurde in der Vorstandssitzung am 17.02.2021 beschlossen.