Mitgliedschaft
Wenn Sie an einer Mitgliedschaft in unserer Kameradschaft interessiert sind und Sie sich mit den in unserer Satzung festgelegten Grundlagen einverstanden erklären, freuen wir uns auf ihren Antrag, um Sie hoffentlich bald in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.
Nach der Satzung der Unteroffizier-Kameradschaft im Bundesministerium der Verteidigung e.V. (UK-BMVg) sind für eine Mitgliedschaft in der UK-BMVg folgende Voraussetzungen zu erfüllen.
- Soldatinnen und Soldaten, die der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere angehören oder angehört haben, können ordentliche Mitglieder werden.
- Mit der Laufbahngruppe der Unteroffiziere vergleichbare Arbeitnehmer/innen oder der Beamte/innen.
- Partnerinnen und Partner von verstorbenen Mitgliedern sowie Personen und Firmen, die die Ziele der UK-BMVg unterstützen wollen, können fördernde Mitglieder werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 36,00 Euro jährlich bzw. 3,00 Euro monatlich. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Ein SEPA – Lastschriftmandat ist zu erteilen.Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 01. April eines Jahres eingezogen.
Am Ende der Seite können Sie sich den Aufnahmeantrag und das SEPA – Lastschriftmandat herunterladen und ausdrucken. Sie können die Formulare aber auch über unser Kontaktformular anfordern.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an unseren Schriftführer. Die Anschrift befindet sich auf dem Aufnahmeantrag.
Sie werden von der Entscheidung des Vorstandes über ihren Aufnahmeantrag informiert. Im Falle Ihrer Aufnahme in die Kameradschaft leiten wir ihr SEPA – Lastschriftmandat an den Schatzmeister zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrages weiter.
WERDEN SIE MITGLIED UND MACHEN SIE MIT !
WIR FREUEN UNS AUF SIE !
Hier können Sie die Formulare herunterladen: