Mitgliedschaft

Wenn Du an einer Mitgliedschaft in unserer Kameradschaft interessiert bist und Du Dich mit den in unserer Satzung festgelegten Grundlagen einverstanden erklärst, freuen wir uns auf Deinen Antrag, um Dich hoffentlich bald in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.

Nach der Satzung der Unteroffizier-Kameradschaft im Bundesministerium der Verteidigung e. V. (UK-BMVg) sind für eine Mitgliedschaft in der UK-BMVg folgende Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Soldatinnen und Soldaten, die der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere angehören oder angehört haben, können ordentliche Mitglieder werden.
  • Mit der Laufbahngruppe der Unteroffiziere vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Beamtinnen und Beamten.
  • Partnerinnen und Partner von verstorbenen Mitgliedern sowie Personen und Firmen, die die Ziele der UK-BMVg unterstützen wollen, können fördernde Mitglieder werden.


Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 48,00 EUR jährlich oder 4,00 EUR monatlich.

Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist zu erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. April eines Jahres eingezogen.

Sobald der Vorstand über den Antrag auf Aufnahme entschieden hat, werden wir Dich darüber informieren.