Mitgliedsbeitrag 2026 – Vorankündigung SEPA-Lastschrifteinzug

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 wird am 01.01.2026 fällig.

Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat die Finanzordnung der UK-BMVg e.V. am 23.10.2025 geändert.

Zukünftig wird der Mitgliedsbeitrag für das Jahr am 1. Januar fällig.

Von Mitgliedern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Mitgliedsbeitrag für 2026 am 01.01.2026 oder dem darauffolgenden Buchungstag eingezogen.

Zahlungsempfänger
Uffz.Kameradschaft i. BMVg e.V.
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE64ZZZ00001500086
Mandatsreferenz
Mitgliedsnummer

Die Höhe des Jahresbeitrags beträgt 48,00 €.

Hinweis:
Ihr habt die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Beitrages zu verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten für Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Wer den Mitgliedsbeitrag per Überweisung zahlt, wird gebeten, den Betrag ebenfalls zum 1. Januar, spätestens jedoch bis zum 31. Januar zu überweisen. 

Änderungen der Bankverbindung können dem Schatzmeister per E-Mail an schatzmeister@uk-bmvg.de mitgeteilt werden.

Torsten Skomp
Schatzmeister